Zusatzstoffe auf der Speisekarte: welche, mit welchem Wortlaut und wie
Neben den vierzehn Allergenen müssen Sie in Deutschland auch bestimmte Zusatzstoffe auf der Speisekarte angeben: Farbstoff, Konservierungsstoff, Süßungsmittel und eine Handvoll weitere. So steht es in § 5 LMZDV. Die Pflicht gilt für alles, was Sie unverpackt abgeben, und damit auch für Ihre Getränkekarte.
Das Gesetz schreibt für jede Art einen festen Wortlaut vor, keine Nummer. Die Ziffern auf fast jeder Speisekarte mit Zusatzstoffen sind Gewohnheit. Unten steht, welche Angabe zu welchem Zusatzstoff gehört, wie Sie sie mit Ziffern und Legende auf die Karte setzen, und wo es bei Getränken oft fehlt.