Zusatzstoffe auf der Speisekarte: welche, mit welchem Wortlaut und wie

Neben den vierzehn Allergenen müssen Sie in Deutschland auch bestimmte Zusatzstoffe auf der Speisekarte angeben: Farbstoff, Konservierungsstoff, Süßungsmittel und eine Handvoll weitere. So steht es in § 5 LMZDV. Die Pflicht gilt für alles, was Sie unverpackt abgeben, und damit auch für Ihre Getränkekarte.

Das Gesetz schreibt für jede Art einen festen Wortlaut vor, keine Nummer. Die Ziffern auf fast jeder Speisekarte mit Zusatzstoffen sind Gewohnheit. Unten steht, welche Angabe zu welchem Zusatzstoff gehört, wie Sie sie mit Ziffern und Legende auf die Karte setzen, und wo es bei Getränken oft fehlt.

Welche Zusatzstoffe, mit welchem Wortlaut

Der Text in der dritten Spalte ist die Angabe, die das Gesetz vorschreibt; ihn übernehmen Sie wörtlich. Die Nummern sind die übliche Reihenfolge auf deutschen Speisekarten und dieselben, die unsere Karte verwendet: ein Muster, das Sie so übernehmen können.

Nr.ArtAngabe auf der KarteSteckt oft in
1Farbstoff„mit Farbstoff“Cola, Surimi, bunte Süßwaren, manche Soßen
2Konservierungsstoff„mit Konservierungsstoff“ oder „konserviert“Feinkostsalate, Fertigsoßen, Wurst
3Antioxidationsmittel„mit Antioxidationsmittel“Wurst, Fertigsoßen, Brühe
4Geschmacksverstärker„mit Geschmacksverstärker“Würzmischungen, Brühe, asiatische Soßen
5Schwefeldioxid„geschwefelt“ (nicht mehr Pflicht, Sulfite sind ein Allergen)Trockenobst, Wein
6Eisenverbindungen in Oliven„geschwärzt“Schwarze Oliven
7Wachsüberzug auf Obst„gewachst“Zitrusfrüchte mit Schale, etwa in Cocktails
8Phosphat in Fleischerzeugnissen„mit Phosphat“Leberkäse, Kochschinken, Wiener Würstchen
9Süßungsmittel„mit Süßungsmittel(n)“Light-Limonaden, zuckerfreie Desserts
10Aspartam„enthält eine Phenylalaninquelle“Light-Limonaden, zuckerfreier Kaugummi
11Koffein„koffeinhaltig“ (Gewohnheit, keine Pflicht)Cola, Eistee
12Chinin„chininhaltig“Tonic Water, Bitter Lemon
13Nitritpökelsalz„mit Nitritpökelsalz“Schinken, Speck, Wurst
14Nitrat„mit Nitrat“Manche Rohschinken und Rohwürste
15Mehrwertige Alkohole über 10 %„kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“Zuckerfreie Bonbons und Desserts
16Mehr als 150 mg Koffein pro Liter„Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen.“ mit dem Gehalt in mg/100 mlEnergydrinks

„chininhaltig“ steht in § 5 AromenDV, der erhöhte Koffeingehalt in § 6 FrSaftErfrischGetrV, der Rest in § 5 LMZDV. Zwei Angaben, die Sie noch oft sehen, „geschwefelt“ und „koffeinhaltig“, stammen aus der alten Regelung und sind nicht mehr vorgeschrieben; sie dürfen stehen bleiben.

Wie die Angabe auf der Karte stehen muss

Für die Form gelten dieselben Regeln wie für die Allergene (§ 5 Abs. 2 LMZDV verweist auf § 4 LMIDV).

  • Sichtbar vor der BestellungAuf der Speise- oder Getränkekarte, auf einer Tafel oder einem Aushang, oder elektronisch. Der Gast muss die Angabe lesen können, bevor er wählt, nicht erst auf der Rechnung.
  • Ziffer beim Gericht, Wortlaut in der LegendeEine Fußnote ist erlaubt, wenn beim Gericht deutlich darauf hingewiesen wird. In der Praxis: eine kleine Ziffer hinter dem Namen und unten auf derselben Karte „1 mit Farbstoff, 2 mit Konservierungsstoff“ und so weiter.
  • Dasselbe Medium wie die AllergeneStehen Ihre Allergene auf einer eigenen Liste oder in einer Online-Speisekarte, gehören die Zusatzstoffe dort ebenfalls hin. Eine Liste nur mit Allergenen ist dann nicht vollständig.
  • Mündlich nur mit schriftlicher GrundlageWie bei den Allergenen darf das Personal die Auskunft mündlich geben, wenn im Betrieb eine schriftliche Dokumentation vorliegt und ein gut sichtbarer Hinweis dem Gast sagt, dass er danach fragen kann.
  • Nummern sind frei, aber festDas Gesetz kennt keine Nummerierung. Wählen Sie eine Reihenfolge, verwenden Sie sie auf jeder Karte, und rücken Sie nie auf, wenn ein Zusatzstoff wegfällt.

Die Getränkekarte: Hier fehlen die Zusatzstoffe am häufigsten

Viele Betriebe haben die Speisen sauber nummeriert und vergessen die Getränke. Die Pflicht gilt aber für alles, was unverpackt über die Theke geht, also auch für Limonade aus der Zapfanlage, ein Glas Cola aus der Flasche oder einen Cocktail mit Tonic.

Die bekannten Fälle: Cola bekommt „mit Farbstoff“ und meist auch das freiwillige „koffeinhaltig“; die Light- und Zero-Varianten „mit Süßungsmittel(n)“ und „enthält eine Phenylalaninquelle“; Tonic Water und Bitter Lemon „chininhaltig“; ein Energydrink mit mehr als 150 mg Koffein pro Liter den vollständigen Hinweis mit dem Gehalt. Für Ihr eigenes Sortiment schauen Sie auf das Etikett der Flasche: Die Zutatenliste zeigt, welche Arten aus der Tabelle enthalten sind.

Allergene und Zusatzstoffe: zwei Listen, eine Karte

Zwei Arten von Zeichen
Auf den meisten deutschen Speisekarten stehen Buchstaben für die Allergene und Ziffern für die Zusatzstoffe. So sieht der Gast auf einen Blick, welches Zeichen wozu gehört, und eine Legende unten auf der Seite kann beide Listen tragen.
Zwei verschiedene Fragen
Ein Allergen kann einen Gast krank machen; deshalb ist die Liste der vierzehn europäisch geregelt. Die Zusatzstoffe sind eine Informationspflicht, die Deutschland selbst festgelegt hat. Beides muss stimmen, und wer kontrolliert, schaut in derselben Runde auf beides.
Eine Überschneidung
Sulfite sind ein Allergen und wurden früher zusätzlich als „geschwefelt“ angegeben. Stehen sie schon bei den Allergenen, ist diese Angabe nicht mehr nötig, aber auch nicht falsch.

Zusatzstoffe und Allergene in einem Durchgang erfassen

Laden Sie Ihre Speisekarte als Foto oder PDF hoch. Speisen und Getränke werden ausgelesen, und zu jedem Gericht gibt es einen Vorschlag für die vierzehn Allergene. Stehen auf Ihrer Karte schon Ziffern für Zusatzstoffe mit einer Legende, werden sie übernommen; bei einigen eindeutigen Fällen wie Tonic oder Cola macht die KI selbst einen Vorschlag. Sie prüfen alles und bestätigen es pro Gericht.

Das PDF setzt pro Gericht die Allergene und die Ziffern der Zusatzstoffe, mit der Legende auf derselben Seite, in der festen Reihenfolge der Tabelle oben. In der Online-Speisekarte mit QR-Code sieht der Gast dasselbe und kann Gerichte mit einem bestimmten Zusatzstoff ausblenden. Was die KI vorschlägt, erreicht einen Gast erst, nachdem Sie das Gericht bestätigt haben.

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Fragen zu Zusatzstoffen auf der Karte

Müssen Zusatzstoffe auch auf die Getränkekarte?

Ja. Die Regel gilt für alles, was Sie unverpackt an Gäste abgeben, und Getränke sind davon nicht ausgenommen. Cola, Light-Limonaden, Tonic Water und Energydrinks fehlen am häufigsten.

Ist „geschwefelt“ noch Pflicht?

Nicht als eigene Angabe: Sulfite ab 10 mg pro Kilogramm oder Liter gehören zu den vierzehn Allergenen und werden dort schon angegeben. Viele Karten nennen es aus Gewohnheit trotzdem; das ist erlaubt.

Darf ich meine eigene Nummerierung verwenden?

Ja. Das Gesetz schreibt nur den Wortlaut vor, nicht die Nummer. Wichtig ist, dass die Legende auf derselben Karte steht und eine Nummer auf allen Ihren Karten dasselbe bedeutet.

Wer kontrolliert die Zusatzstoffe?

Das macht die Lebensmittelüberwachung Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, in derselben Kontrolle wie bei den Allergenen. Wer die Allergene im Griff hat, aber die Zusatzstoffe vergisst, hat bei einer Kontrolle also trotzdem einen Mangel.

Laden Sie Ihre Speisekarte hoch und erfassen Sie Allergene und Zusatzstoffe pro Gericht in einem Durchgang.

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